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   OLG Frankfurt, 01.07.2005 - 24 U 234/04   

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https://dejure.org/2005,11787
OLG Frankfurt, 01.07.2005 - 24 U 234/04 (https://dejure.org/2005,11787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2005 - 24 U 234/04 (https://dejure.org/2005,11787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 24 U 234/04 (https://dejure.org/2005,11787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41; GKG § 45
    Gebührenstreitwert bei einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter, durch die dieser veranlasst werden solle, einem störenden weiteren Mieter zu kündigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert: Mieter klagt auf Kündigung des Mitmieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Zahlung rückständiger Miete; Mangelhaftigkeit eines Mietobjekts; Störende Mitmieter als unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache; Repräsentativität und Eleganz als zugesicherte Eigenschaften ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2005 - 24 U 234/04
    Eine nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Zustand (BGH, NJW 2000, 1714, 1715) ist nicht festzustellen.
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2005 - 24 U 234/04
    Ebenso kann dahinstehen, ob die fristlose Kündigung formal unwirksam war, weil der Beklagte auf unbestimmte Zeit die weitere Nutzung der Büroräume beabsichtigte (vgl. insoweit BGH, NJW 2004, 288).
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal (oder Hotel) erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen (KG NZM 2008, 526; OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1023 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04 - BeckRS 2011, 19964).

    Ebenso nur eine mittelbare Beeinträchtigung hat das OLG Frankfurt a.M. für den Fall angenommen, dass ein Rechtsanwalt, der Räumlichkeiten für seine Kanzlei in einem eleganten Bürogebäude gemietet hat, ein Ausbleiben von Mandanten wegen des durch andere Mieter hervorgerufenen optischen Eindrucks befürchtete (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.07.2005 - 24 U 234/04 - BeckRS 2011, 19964).

  • OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung durch

    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen (KG Urt. v. 12.11.2007, 8 U 194/06, GE 2008, 52 = GuT 2007, 436; OLG Frankfurt Urt. v. 01.07.2005, 24 U 234/04; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 242, 268; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 187; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, 2. Aufl., Kap. 14, Rn. 263; Kandelhard in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 536 Rn. 18; Fritz, NZM 2008, 825 [830]).

    Ebenso nur eine mittelbare Beeinträchtigung hat das OLG Frankfurt für den Fall angenommen, dass ein Rechtsanwalt, der Räumlichkeiten für seine Kanzlei in einem eleganten Bürogebäude gemietet hat, ein Ausbleiben von Mandanten wegen des durch andere Mieter hervorgerufenen optischen Eindrucks befürchtete (OLG Frankfurt Urt. v. 01.07.2005, 24 U 234/04).

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